Was bleibt von der Rente übrig?

was bleibt von der rente übrig

Was bleibt von der Rente übrig?

 

Welche Sozialversicherungsabgaben Rentner zahlen müssen


Bereits seit 2005 müssen mehr Rentner auf ihre Rente tatsächlich auch Steuern zahlen. Was viele zukünftige Rentner (nämlich sie!) noch nicht realisiert haben, sind jedoch die Sozialabgaben. Die mindern die optisch schöne Bruttorente unter Umständen erheblich.

Die jährliche Renteninformation sieht für sie vielleicht ganz vielversprechend aus.

Ein Beispielfall:

Der gut verdienenden kaufmännischen Angestellten (Christa M., Anfang 50) werden dort € 1.700,– berechnet, wenn sie weiterhin verdient wie bisher und bis 67 arbeitet. Damit käme sie finanziell schon klar denkt sie und liebäugelt mit dem Gedanken vielleicht auch etwas früher in Rente zu gehen! Sollte doch machbar sein, oder?

Betrachtet man sich das jedoch genauer, wird Frau M. wahrscheinlich ins Grübeln kommen. Der ausgewiesene Wert auf der Rentenmitteilung ist ein Bruttowert von dem noch Abzüge erfolgen.
Zunächst ist die Rente steuerpflichtig. Selbst ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte (z. B. aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung) kann hier schnell eine durchschnittliche Steuerbelastung von 10% anfallen.

Hinzu kommen noch Sozialversicherungsabgaben. Beiträge zur Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung fallen für Frau M. als Rentnerin natürlich nicht mehr an; Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung jedoch sehr wohl. Hier hängt die Höhe der Beiträge davon ab, ob sie in der gesetzlichen Krankversicherung pflichtversichert ist oder als freiwilliges Mitglied versichert ist.

 

Für freiwillig gesetzlich Versicherte ist es teurer

Pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung kommen meist etwas besser weg, da sie automatisch in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versicherungspflichtig werden. Beim aktuellen Beitragssatz von 15,5% übernimmt die Deutsche Rentenversicherung davon 7,3%. 8,2% verbleiben jedoch bei Frau M. als Eigenbeitrag.

Hinzu kommen noch 2% für die Pflegepflichtversicherung, die Frau M. als Rentnerin in voller Höhe zu zahlen hat. Allein durch die Sozialversicherungsabgaben entstehen so schon Abzüge von 10,2 %. Zzgl. einer Steuer von ca. 10% ist das was von der Rente übrig bleibt schon um rund 20% geschmolzen und von den schönen € 1.700,– Bruttorente nur noch ein Nettobetrag von ca. € 1.360,– geblieben.

Auch freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Anders als die pflichtversicherte Rentnerin müsste Frau M. jedoch auf alle anderen Einkünfte als die gesetzliche Rente (z. B. Basisrente, Riesterrente, Einkünfte aus VuV oder Kapitalerträge) den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen.


Für betriebliche Renten volle Beiträge

Für betriebliche Renten wird für beide –egal pflicht- oder freiwillig versichert- Rentner der volle Beitrag erhoben. Hier gibt es keinen Zuschuss der Deutschen Rentenversicherung. Bei monatlichen Renten unter € 138,25 hat der pflichtversicherte Rentner wieder einen Vorteil. Bis zu dieser Höhe bleibt er ungeschoren, wohingegen der freiwillig versicherte Rentner auch dafür zahlen muss.


Ein früherer Rentenbeginn, wie von Frau M. in Erwägung gezogen, führt zudem zu einer Reduzierung der Renteansprüche um 0,3% pro Monat. Ein Jahr früher bedeutet also einen Abzug von 3,6%. Es wird dann immer weniger was von der Rente übrig bleibt!

Prüfen Sie frühzeitig Ihre tatsächliche Nettoversorgung im Rentenalter und lassen Sie sich nicht blenden von optisch hohen Zahlen.

Bildquellen

  • was von der rente uebrig bleibt: Fotolia: 50057658 - Glückliche ältere Frau im Büro © Robert Kneschke

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